Windkraft im Landkreis Cham
Warum brauchen wir überhaupt Windenergie?
1. Er ist real
2. Wir sind die Ursache
3. Er ist gefährlich
4. Die Fachleute sind sich einig
5. Wir können etwas tun.
Diskussion
Die Klimakonferenz in Paris 2015 und der Stand der Dinge
Am 12. Dezember 2015 hat sich in Paris die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen, um die Erderwärmung auf weniger als 2°C und möglichst unter 1,5°C über das vorindustrielle Niveau zu begrenzen.
https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/pariser-abkommen/#c8535
Europa hat sich im Dezember 2019 zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden.
Hierzu sollen die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990 gesenkt werden.
https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/eu-klimapolitik/
Die Bundesregierung möchte bis zum Jahr 2030 die Emissionen von Treibhausgasen sogar um mindestens 55%gegenüber dem Stand von 1990 senken.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578
Hierzu soll bis 2030 der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch 65% betragen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/energie-erzeugen/erneuerbare-energien-317608
Kritiker bemängeln jedoch, dass das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 das in Paris beschlossene Ziel einer Begrenzung der Erderhitzung unter 1,5°C nicht erreicht werden kann.
In der Energiewirtschaft ist deshalb ein sehr schneller Umbau der Stromerzeugung auf 100 Prozent erneuerbare Energien notwendig. Experten halten es für möglich, dass man schon 2035 „klimaneutral“ werden könnte.
https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/5169/
Aktuell beträgt der Anteil erneuerbarer Energie am Bruttostromverbrauch bundesweit 43%;
im Landkreis Cham stehen wir jetzt schon bei 65%. Hiervon fallen 33 % auf die Stromproduktion durch Photovoltaik (PV) und 30 % auf die Stromproduktion durch Biogasanlagen. Der Rest ist Wasserkraft und 0,2% (!) Windkraft. (Stand 2019)
Unsere ÖDP-Position:
Bei einer Fokussierung auf CO2 werden die vorwiegend in der Landwirtschaft auftretenden Lachgas- und Methanemissionen oft übersehen. Deshalb müssen wir neben einem weiteren Ausbau der PV-Anlagen und einem Abbau der Biogasanlagen sowohl die Windenergie als auch den Anteil an ökologischer Landwirtschaft deutlich verstärken.
In Deutschland zeigt sich das typische Muster mit viel Windenergie und wenig Solarenergie im Winter und viel Sonne und wenig Wind im Sommer:
Genau dann, wenn Solaranlagen wenig produktiv sind und gleichzeitig viel geheizt werden muss, braucht es Windstrom, der gut für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser Verwendung finden kann.
Wir brauchen also einen weiteren Ausbau gerade auch der Windenergie in unserem Landkreis!
Wie man im Windatlas sehen kann, ist der Landkreis relativ windarm.
https://geoportal.bayern.de/energieatlas-karten/?wicket-crypt=P9AQdWYvtKY&wicket-crypt=GbX-t-nH8Dw&theme=61
Es lassen sich aber vier orangerote Bereiche im Windatlas identifizieren, die für einen wirtschaftlichen Betrieb geeignet wären. In diesen Arealen haben insgesamt 25 Gemeinden die Initiative zum Ausbau der Windernergie ergriffen (siehe 4).
Zudem kann man aufgrund der technischen Weiterentwicklung von Windrädern auch in windärmeren Regionen Windenergie wirtschaftlich gewinnen.
https://www.bayernwerk.de/de/fuer-kommunen/strom-aus-erneuerbaren-energien/windkraft.html?fbclid=IwAR0Xgbf9riqYSAxRgGL9rh5Ury14JVqIOYrHP24dyU_46QQvG95St6MMLeA
Was spricht gegen die Windenergie im Landkreis Cham?
Es gibt vier Haupteinwände gegen die Windenergie:
a) Windräder sind Vogelschredderer
b) Windräder sind ungesund
c) Windräder vertreiben Touristen
d) Windräder sind einfach nicht "schön" – und passen nicht in unsere Landschaft.
Sonderfall: Höhenlagen im Bayerischen Wald – Arber, Kaitersberg, Hoher Bogen
Stellungnahmen der ÖDP zu den Punkten a) bis d)
a) Windräder und Vogelschutz
Windräder stellen eine besondere Gefahr für den Rotmilan, den Schwarzstorch oder Fledermäuse dar. Deswegen stellen deren Habitate aus Gründen des Artenschutzes für uns als ÖDP, die wir uns als gute Partner des Landesbunds für Vogelschutz e.V. (LBV), sowie des BUND Naturschutz e.V. verstehen, absolute Verhinderungsgründe für den Bau von Windkraftanlagen dar.
Was das Vogelsterben betrifft, so rechnet man dass derzeit in Deutschland etwa 100.000 Vögel durch Windkraftanlagen ums Leben kommen. Die Tötungen durch Hauskatzen, Verkehr und Stromleitung sind jedoch mehr als 28 bis 400 mal so hoch, tödliche Flüge gegen Glasscheiben sind sogar 1000 mal höher (siehe auch unser ÖDP-Video zur Abstandsregel von Windkraftanlagen: https://www.youtube.com/watch?v=fDnsgBneCYc)
b) Gesundheitsgefahren durch Infraschall und Schattenwurf?
In einem Übersichtsartikel im Jahr 2019 aus dem Dt. Ärzteblatt wurden mögliche gesundheitliche Auswirkungen angesprochen, aber auch eine schwache Studienlage angemahnt (https://www.aerzteblatt.de/archiv/205246/Windenergieanlagen-und-Infraschall-Der-Schall-den-man-nicht-hoert).
Mittlerweile gibt es aber schon einige Studien, am bekanntesten und aktuellsten eine aus Finnland.
(https://www.vttresearch.com/en/news-and-ideas/vtt-studied-health-effects-infrasound-wind-turbine-noise-multidisciplinary).
Neben Langzeitmessungen von Schall in Wohngebäuden in der Umgebung von Windanlagen wurden Befragungen und Hörtests mit simulierten Schallemissionen durchgeführt. Hierbei konnten keine Reaktionen des autonomen Nervensystems auf den Infraschall nachgewiesen werden. Dennoch gaben Bewohner in der Nähe von Windanlagen unterschiedliche Symptome signifikant häufiger an. Die Studie erklärt dies mit dem sog. "Nocebo-Effekt", der analog dem "Placebo Effekt" davon ausgeht, dass körperlich eigentlich unschädliche Einflüsse einen Effekt auf die Gesundheit ausüben können. Auch meinen die Experten der Studie, dass Symptome anderer Ursachen von Patienten fälschlicherweise mit Windenergieanlagen assoziiert werden könnten.
c) Windräder und Tourismus
Befragungen haben ergeben, dass bis zu 15% der Touristen eine Region aufgrund der Windenergie meiden würden.
(http://www.hessen-wills-wissen.de/download/faktenpapier-tourismus-und-landschaftsbild.pdf)
Sehr viel größer ist also der Anteil der Besucher, die sich durch Windräder nicht gestört fühlen würden. Einflussfaktoren sind dabei vor allem das Alter der Besucher (jüngere Gäste akzeptieren Windenergieanlagen eher als ältere), die Häufung ein einzelnes Windrad oder ein Windpark) und die Entfernung dazu. Grundsätzlich sind also Tourismus und Windenergie kein Widerspruch.
d) Verschandeln Windräder die schöne Landschaft?
Der scheinbare Widerspruch zwischen Windrädern und dem Landschaftsbild ist der Hauptgrund dafür, warum es im Landkreis Cham bisher nur ein Windrad gibt. Auch hierzu gibt es empirische Daten und Expertenstimmen, die beides die Windenergie und Landschaftsbild für vereinbar halten. (http://www.hessen-wills-wissen.de/download/faktenpapier-tourismus-und-landschaftsbild.pdf)
Dazu muss man wissen, dass es reine Naturlandschaft in Deutschland sowieso so gut wie nicht mehr gibt. Landschaften sind nicht von sich aus "schön". Die Beurteilung, ob eine Landschaft "schön" ist, ist eine Frage der Epoche, der Generation und der Kultur in der man lebt. Momentan gehören nur für eine Minderheit der Befragten Windenergieanlagen zu einer Landschaft mit dazu. Die Akzeptanz von Anlagen nimmt aber generell mit der Zeit zu. Prof. Sören Schöbel lehrt an der TU München Landschaftsarchitektur. Er ist der Auffassung, dass man Windräder so platzieren kann, dass sie natürliche Formen der Landschaft nachzeichnen können und damit nicht im Gegensatz zum Landschaftsschutz stehen
(https://www.br.de/nachrichten/bayern/passen-windraeder-in-die-bayerische-landschaft,SBguTMD). Nach Ansicht von Prof. Schöbel sollten Windräder näher an Siedlungen heranrücken, jedoch einen Mindestabstand von 4H wahren. Aus wissenschaftlicher Sicht ist die 10H Regelung, die vom damaligen Ministerpräsidenten Horst Seehofer eingeführt wurde nicht haltbar.
Wo war überall schon Windenergie geplant?
Ende 2012 hatte sich der Kreistag schon auf 12 Zonen für die Windkraft geeinigt.
Für die Planungen haben sich Gemeinden zu vier Aktionsbündnissen zusammengefunden:
- Arbeitsgemeinschaft Vorwald (Falkenstein, Michelsneukirchen, Rettenbach, Wald, Zell und fünf Gemeinden aus dem Landkreis Regensburg)
- Aktionsbündnis Cerchov (Waldmünchen, Rötz, Gleissenberg, Schönthal, Tiefenbach, Treffelstein)
- Aktionsbündnis Kühnisches Gebirge (Furth im Wald, Eschlkam, Neukirchen b. Hl. Blut, Lam, Lohberg, Arrach, Hohenwarth, Grafenwiesen, Rimbach, Arnschwang)
- Planungsgruppe „Westlicher Landkreis" (Roding, Schorndorf, Reichenbach, Walderbach)
Viele Presseartikel aus der damaligen Zeit finden sich hier:
https://www.buergerwind-bayerwald.de/index.php/pressearchiv/landkreis-cham
Wie wurde im Landkreis ein Windkraftausbau verhindert?
Als Ergebnis eines aufwendigen (und teuren) Zonierungskonzeptes wurden 42 Flächen mit 90 km2 im Landkreis als Vorrangflächen für die Windenergie ausgewiesen.
Im Vorfeld war bereits die Entscheidung für die Durchführung eines Zonierungsverfahrens durch die Regierung der Oberpfalz im Auftrag des Bezirkstages heftig kritisiert worden (https://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/windkraft-bringt-landrat-unter-druck-20909-art1097918.html ):
„längstgetane Arbeit würde unnötig wiederholt werden und hunderttausende Euro in den Sand setzen", „man fühle sich in die Irre geführt", „der Verfahrensfirlefanz zeige, dass man keine Windkraft wolle", „es sei ein Trauerspiel sondersgleichen".
Hintergrund war, dass durch Bezirk und Regierung ein Ingenieurbüro beauftragt wurde, noch einmal im Landschaftsschutzgebiet in den Landkreisen Cham und Schwandorf Flächen für Windkraft zu bestimmen. Monate zuvor hatten sich aber schon Kommunen zusammengeschlossen (siehe Punkt 4) und mit viel Geld für die Erstellung von Gutachten vier bestimmter Zonen als „Konzentrationsflächen" herausgearbeitet, in denen Windkraft möglich sein solle.
Wie ist das Energiekonzept von Landrat Löffler?
(Stellungnahme, publiziert 26.09.2011
https://www.buergerwind-bayerwald.de/pdf/mittelbayerische_26092011.pdf)
Landrat Löffler sagt, er wolle die Nutzung der Windkraft noch weiter ausbauen; scharf weist er die Unterstellung zurück, er würde wegen seiner Aufsichtsrattätigkeit bei E.on nicht die Windkraft entsprechend unterstützen. Standorte müssten in einem geordneten Verfahren mit den Gemeinden und Bürgern abgestimmt werden und das Interesse der Allgemeinheit muss vor den privaten Interessen einzelner Investoren gestellt werden (Bürger als Akteure oder Investoren). Der Bürger sei zweimal gefragt: Einmal im Verfahren der Auslegung um Einwände und Verbesserungen geltend zu machen und andererseits im wirtschaftlichen Wettbewerb, um sich als Akteur auch an einer Bürgerwindanlage zu beteiligen" (Mittelbayerische Zeitung vom 26.4.2012). Es gelte die Interessen von „Mensch, Natur und Landschaftsbild in Einklang zu bringen". Durch gemeinsame Ausweisung von Konzentrationsflächen sollten Widerstände von Nachbargemeinden verhindert werden.
Etwa acht Jahre später, in denen kein einziges Windrad hinzugekommen ist, verliert Herr Löffler kein Wort mehr über Windkraft:
„Der Landkreis ist längst auf dem richtigen Weg: Beispielsweise erzeugen wir mehr als 65 Prozent des zeugen wir mehr als 65 Prozent des Gesamtstrombedarfs ( 416 GWh/a von 635 GWh/a) im Landkreis über erneuerbare Energien. Einen bedeutenden Anteil leistet die Photovoltaik (207 GWh/a). (...) Allein im Landkreis Cham können wir auf unseren Dächern weitere 2300 GWh/a erzeugen. Damit ist die 3,5-fache benötigte Jahresstrommenge abgedeckt. Auch für PV-Freiflächenanlagen haben wir 1800 Hektar geeignete Flächen, die außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen. Je nach Anlagentyp sind hier nochmals mehr als 1200 GWh/a Stromerzeugung möglich. Im Landschaftsschutzgebiet sind im Einzelfall nach Prüfung ebenfalls Potenziale vorhanden." Der Fokus des Landrates liegt also nun einseitig auf Seiten der Photovoltaik, nachdem auch der relativ hohe Biogasanteil in den letzten 10 Jahren nicht mehr erweitert werden konnte. Trotzdem bleiben aber Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen restriktiv und sind im LSG bisher nicht erfolgt.